Corporate Benefits
Corporate Benefits sind freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers neben dem Entgelt, etwa Essenszuschüsse, Öffi-Tickets, Gesundheitsangebote, Firmenfahrzeuge, Vergünstigungen bei Partnerunternehmen oder Zukunftsvorsorgemodelle.
Rechtlich sind sie im Regelfall Entgelt in Form von Sachbezügen und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Das Einkommensteuergesetz sieht allerdings eine Reihe von Befreiungen vor, deren Voraussetzungen genau einzuhalten sind. Sie knüpfen typischerweise daran an, dass die Leistung allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt wird und betragliche Grenzen nicht überschritten werden.
Arbeitsrechtlich ist die größte Fallgrube die betriebliche Übung. Wird eine Leistung wiederholt vorbehaltlos gewährt, entsteht ein Anspruch, der einseitig nicht mehr beseitigt werden kann. Ein wirksamer Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt ist daher von Beginn an schriftlich festzuhalten und darf nicht gröblich benachteiligend sein.
Bei Gewährung an einzelne Gruppen ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.