Dienstwohnung
Eine Dienstwohnung ist eine Wohnung, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis überlassen wird, sei es als Teil des Entgelts, sei es, weil die Tätigkeit die Anwesenheit vor Ort erfordert, etwa bei Hausbesorgern, Portieren oder Betriebsleitern.
Rechtlich ist die Überlassung an das Arbeitsverhältnis gekoppelt: Endet dieses, endet im Regelfall auch das Recht auf die Wohnung, und der Arbeitnehmer hat sie zu räumen. Verweigert er das, steht dem Arbeitgeber die Räumungsklage offen.
Wohnungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen werden, sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ausgenommen, sodass die dortigen Kündigungsschutz- und Mietzinsbestimmungen nicht greifen (§ 1 Abs 2 MRG).
Steuer- und beitragsrechtlich ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung ein Sachbezug, der dem Entgelt hinzuzurechnen ist und dessen Bewertung nach eigenen Vorschriften erfolgt.
Zu unterscheiden ist die echte Dienstwohnung von einem Mietvertrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig vom Dienstverhältnis abschließen. Dann gelten die allgemeinen mietrechtlichen Regeln.