Deputatlohn
Deputatlohn ist Entgelt, das nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erbracht wird, etwa freie Station, Wohnung, Verpflegung, Brennholz oder Naturalien.
Zulässig ist eine solche Entlohnung, doch bleibt sie Entgelt im arbeitsrechtlichen Sinn. Sie ist bei allen entgeltabhängigen Ansprüchen zu berücksichtigen, also bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Abfertigung und Kündigungsentschädigung.
Kollektivverträge legen für einzelne Branchen, traditionell in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gastgewerbe, Bewertungssätze fest. Wo solche fehlen, ist der Sachbezug nach seinem Wert anzusetzen. Sozialversicherungs- und steuerrechtlich gelten eigene Bewertungsvorschriften, insbesondere die Sachbezugswerteverordnung.
Grenzen bestehen dort, wo die Naturalleistung den kollektivvertraglichen Mindestlohn unterschreiten würde oder wo die Annahme faktisch erzwungen wird. Der Anspruch auf den Geldteil des Entgelts bleibt in jedem Fall bestehen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist zu klären, ob und wie lange Naturalleistungen fortzugewähren sind.