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Recht & Verfahren

Res iudicata

Res iudicata, die entschiedene Sache, bezeichnet den Zustand, dass über einen Anspruch bereits rechtskräftig abgesprochen wurde.

Die Folge ist ein Prozesshindernis. Eine neuerliche Klage über denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien ist zurückzuweisen, und zwar von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens.

Maßgeblich ist die Identität von Anspruch und Parteien, wobei auch Rechtsnachfolger erfasst sind. Die zeitliche Grenze bildet der Schluss der mündlichen Verhandlung, weshalb neue Tatsachen, die danach eingetreten sind, eine neue Klage tragen können.

Der Grundsatz dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden. Irgendwann muss ein Streit endgültig beendet sein, auch um den Preis, dass eine unrichtige Entscheidung bestehen bleibt. Durchbrochen wird er nur durch die außerordentlichen Rechtsbehelfe der Wiederaufnahms- und Nichtigkeitsklage sowie im Strafverfahren durch die Wiederaufnahme. Sein strafrechtliches Gegenstück ist das Verbot der Doppelbestrafung.