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Recht & Gehalt

Regelpensionsalter

Das Regelpensionsalter ist jenes Alter, mit dem die Alterspension ohne Abschläge gebührt. Für Männer beträgt es fünfundsechzig Jahre. Für Frauen wird es seit 1. Jänner 2024 in Halbjahresschritten angehoben und bis 2033 an jenes der Männer angeglichen, wobei das Geburtsdatum maßgeblich ist und für jeden Jahrgang ein eigener Stichtag gilt.

Neben dem Alter ist die Mindestversicherungszeit zu erfüllen.

Vom Regelpensionsalter zu unterscheiden sind die Formen des vorzeitigen Antritts: die Korridorpension ab einem niedrigeren Alter mit Abschlägen, die Schwerarbeitspension und die Langzeitversichertenregelung, jeweils mit eigenen Voraussetzungen an Versicherungsjahre.

Bedeutsam ist das Regelpensionsalter ferner arbeitsrechtlich, weil ein Zuverdienst erst ab seinem Erreichen unbeschränkt zulässig ist.