Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Regierungsvorlage

Eine Regierungsvorlage ist ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf. Sie ist der praktisch häufigste Weg, auf dem Gesetzesvorhaben in den Nationalrat gelangen.

Vorangegangen ist im Regelfall ein Ministerialentwurf des zuständigen Ressorts, der im Begutachtungsverfahren an Länder, Interessenvertretungen, Gerichte und Kammern ausgesendet und veröffentlicht wird. Die eingelangten Stellungnahmen fließen in die Überarbeitung ein. Beschlossen wird die Vorlage im Ministerrat einstimmig und sodann dem Nationalrat zugeleitet.

Beigegeben sind ihr die Erläuterungen samt Vorblatt, Wirkungsfolgenabschätzung und Textgegenüberstellung, also Material, das später bei der historischen Auslegung herangezogen wird.

Neben der Regierungsvorlage kennt die Verfassung weitere Initiativwege: den Initiativantrag von Abgeordneten, den Ausschussantrag, den Antrag des Bundesrates und das Volksbegehren. Sämtliche Materialien sind über die Parlamentsdatenbank zugänglich.