Pension
Pension ist die Geldleistung aus der Pensionsversicherung, die bei Alter, Invalidität oder Tod des Versicherten gebührt. Die Alterspension setzt das Erreichen des Anfallsalters und die Erfüllung der Mindestversicherungszeit voraus. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Pensionskonto, auf dem für jedes Jahr eine Teilgutschrift gebildet und aufgewertet wird.
Für den vorzeitigen Antritt bestehen Korridor- und Schwerarbeitspension sowie die Langzeitversichertenregelung, jeweils mit eigenen Voraussetzungen und teils mit Abschlägen.
Bei Invalidität greifen für jüngere Jahrgänge Rehabilitations- und Umschulungsgeld an die Stelle einer befristeten Pension. Hinterbliebenen gebühren Witwen-, Witwer- und Waisenpension.
Ein Zuverdienst ist nach Erreichen des Regelpensionsalters unbeschränkt möglich, davor an Grenzen gebunden. Ergänzt wird die staatliche Vorsorge durch betriebliche und private Formen.