Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne entsprechende Einbußen bei Entgelt und Pensionsansprüchen hinzunehmen. Vereinbart wird sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsmarktservice leistet dem Arbeitgeber einen Zuschuss, der einen Teil des Mehraufwands abdeckt.
Voraussetzung sind ein Mindestalter, das sich nach dem Regelpensionsalter bemisst, eine bestimmte Dauer der Vorbeschäftigung sowie die Reduktion der Arbeitszeit innerhalb eines gesetzlich festgelegten Bandes.
Der Arbeitnehmer erhält einen Lohnausgleich, und die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin auf Basis des früheren Entgelts entrichtet, sodass die Pensionsansprüche gewahrt bleiben.
Unterschieden werden die kontinuierliche Variante mit gleichmäßig reduzierter Arbeitszeit und die geblockte Variante mit einer Arbeitsphase und einer anschließenden Freizeitphase, für die zusätzliche Voraussetzungen bestehen. Die Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhen werden regelmäßig angepasst, maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien des Arbeitsmarktservice.