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Recht & Gehalt

Anfallsalter

Das Anfallsalter ist jenes Alter, mit dem ein Anspruch entsteht, im Sozialversicherungsrecht insbesondere der Anspruch auf Alterspension. Es ist vom Antritt zu unterscheiden: Der Anspruch entsteht mit Erreichen des Anfallsalters und Erfüllung der Wartezeit, geltend gemacht werden muss er durch Antrag.

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer fünfundsechzig Jahre. Für Frauen wird es seit 2024 schrittweise angehoben und an jenes der Männer angeglichen.

Abweichende Anfallsalter bestehen bei den Sonderformen, also Korridorpension, Schwerarbeitspension und Langzeitversichertenregelung, die jeweils eigene Voraussetzungen an Alter und Versicherungszeiten stellen und teils mit Abschlägen verbunden sind.

Für Hinterbliebenenleistungen und für Leistungen bei Invalidität gelten eigene Anknüpfungen, die nicht am Anfallsalter, sondern am Versicherungsfall ansetzen.