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Recht & Gehalt

Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung sichert gegen Alter, Invalidität und den Verlust des Versorgers. Sie ist als Umlageverfahren organisiert: Die laufenden Beiträge finanzieren die laufenden Pensionen, ergänzt durch einen Bundesbeitrag.

Anspruch auf Alterspension besteht bei Erreichen des Regelpensionsalters und Erfüllung der Mindestversicherungszeit. Für Frauen wird das Regelpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. Daneben bestehen Formen des vorzeitigen Pensionsantritts mit Abschlägen sowie die Korridor- und die Schwerarbeitspension mit eigenen Voraussetzungen.

Die Höhe richtet sich nach dem Pensionskonto, auf dem für jedes Jahr eine Teilgutschrift aus der Beitragsgrundlage gebildet und aufgewertet wird. Kindererziehungs-, Präsenzdienst- und Krankengeldzeiten werden als Ersatzzeiten berücksichtigt.

Statt der früheren Invaliditätspension besteht für jüngere Jahrgänge bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld. Ergänzt wird die staatliche Vorsorge durch betriebliche und private Formen.