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Recht & Verfahren

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen: Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigengebühren und die Kosten der Gegenseite im Unterliegensfall.

Aufgebaut ist sie in Bausteinen, die einzeln versichert werden: Schadenersatz-, Straf-, Fahrzeug-, Arbeits-, Wohn-, Vertrags- und Beratungsrechtsschutz.

Zentral sind drei Beschränkungen: die versicherten Bausteine, die zeitliche Abgrenzung, denn gedeckt sind nur Fälle, deren Auslöser innerhalb der Vertragslaufzeit liegt, wobei häufig Wartefristen bestehen, und die Ausschlüsse, etwa für vorsätzliche Straftaten, Bau- und Kapitalanlagestreitigkeiten. Der Versicherer prüft die Erfolgsaussichten und kann die Deckung wegen Aussichtslosigkeit ablehnen, dagegen sieht der Vertrag im Regelfall ein Schiedsgutachterverfahren vor.

Wesentlich ist das Recht auf freie Anwaltswahl, das unionsrechtlich abgesichert ist. Der Versicherte darf seinen Rechtsanwalt selbst auswählen, der Versicherer kann ihn nicht vorschreiben.