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Recht & Verfahren

rechtswidrige Inhalte (DSA)

Rechtswidrige Inhalte sind im Sinn des Gesetzes über digitale Dienste alle Informationen, die als solche oder durch ihren Bezug zu einer Tätigkeit nicht mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats im Einklang stehen, unabhängig vom genauen Gegenstand oder der Art des Rechtsverstoßes (VO (EU) 2022/2065).

Erfasst sind damit sowohl Inhalte, die selbst verboten sind, etwa Hassrede, Terrorpropaganda oder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, als auch Informationen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Tätigkeiten wie dem Verkauf gefälschter oder nicht konformer Produkte.

Maßgeblich ist die Rechtswidrigkeit nach dem anwendbaren Recht, die der Rechtsakt selbst nicht definiert. Er setzt sie voraus und regelt den Umgang damit.

Anbieter treffen keine allgemeine Überwachungspflicht, ihre Haftungsbefreiung entfällt aber, wenn sie nach Kenntniserlangung nicht unverzüglich tätig werden. Vorgesehen sind Melde- und Abhilfeverfahren, Begründungspflichten gegenüber betroffenen Nutzern, Beschwerdemöglichkeiten sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen vorrangig zu behandeln sind.