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Recht & Verfahren

Rechtsschutzbeauftragter

Rechtsschutzbeauftragte sind unabhängige Kontrollorgane, die dort eingerichtet sind, wo in Grundrechte eingegriffen wird, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis haben und sich wehren könnten.

Bestellt sind sie im Bereich des Strafverfahrens für besondere Ermittlungsmaßnahmen, etwa Überwachung von Nachrichten, optische und akustische Überwachung, Rasterfahndung und verdeckte Ermittlungen, ferner im Sicherheitspolizei- und im nachrichtendienstlichen Bereich sowie bei der Militärbefugnis.

Ihre Aufgabe ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit vor oder während der Maßnahme, die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen und die Erstattung von Berichten.

Bestellt werden Personen mit richterlicher oder vergleichbarer Qualifikation, die weisungsfrei und unabsetzbar sind. Ihre Ausgestaltung war wiederholt Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung.