Rechtsquelle
Rechtsquellen sind jene Erscheinungsformen, in denen Recht entsteht und gilt. In Österreich bilden sie eine Stufenordnung: an der Spitze die Grundprinzipien der Bundesverfassung, darunter das übrige Verfassungsrecht, sodann die einfachen Gesetze und schließlich die Verordnungen, die sich auf Gesetze stützen müssen.
Hinzu treten Staatsverträge, deren Rang von ihrer Erzeugung abhängt, sowie das Unionsrecht, das im Kollisionsfall Anwendungsvorrang genießt, ohne die nationale Norm aufzuheben.
Gewohnheitsrecht ist nur beachtlich, wo ein Gesetz sich darauf beruft. Rechtsprechung schafft formal keine Norm, entfaltet aber erhebliche Leitwirkung. Kollektivverträge und Satzungen sind Rechtsquellen eigener Art mit normativer Wirkung auf die erfassten Arbeitsverhältnisse.
Verstößt eine Norm gegen höherrangiges Recht, ist sie von den Höchstgerichten aufzuheben.