Norm
Norm ist die allgemeine Bezeichnung für eine Regel, die ein Verhalten vorschreibt. Im rechtlichen Sinn ist die Rechtsnorm gemeint: eine generell-abstrakte Anordnung, die von einer dazu befugten Stelle erlassen und kundgemacht wurde und mit staatlichem Zwang durchsetzbar ist. Ihr gegenüber steht der individuell-konkrete Akt wie Bescheid oder Urteil.
Zu unterscheiden ist die Rechtsnorm von technischen Normen, also ÖNORMEN und europäischen Normen, die private Regelwerke sind: Sie gelten nicht kraft eigener Autorität, sondern nur, wenn sie vertraglich vereinbart oder von einer Rechtsvorschrift für verbindlich erklärt werden.
Bedeutsam ist das im Bauwesen, wo ÖNORMEN häufig einbezogen werden und dann als Vertragsinhalt gelten.
Hinzu kommt ihre Rolle bei der Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs.