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Recht & Verfahren

Rechtsordnung

Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der in einem Gemeinwesen geltenden Rechtsnormen samt den Regeln über ihre Erzeugung, Änderung und Aufhebung.

Sie ist kein bloßes Nebeneinander von Vorschriften, sondern hierarchisch geordnet: Der Stufenbau reicht von den Baugesetzen der Bundesverfassung über einfaches Verfassungsrecht, Gesetze und Verordnungen bis zu den individuellen Akten wie Bescheiden und Urteilen, wobei jede Stufe ihre Geltung aus der höherrangigen ableitet. Gesichert wird diese Ordnung durch die Normenkontrolle des Verfassungsgerichtshofs und den Instanzenzug.

Hinzu treten zwei weitere Rechtsmassen, die mit der nationalen Ordnung verschränkt sind: das Unionsrecht mit seinem Anwendungsvorrang und das Völkerrecht, das innerstaatlich wirkt, soweit es übernommen wurde.

Als Ordnung zeichnet sie sich durch den Anspruch auf Widerspruchsfreiheit aus, der über Kollisionsregeln wie lex posterior und lex specialis eingelöst wird. Ob eine Rechtsordnung gilt, wird üblicherweise an ihrer Wirksamkeit im Großen und Ganzen gemessen. Eine Norm, die niemand befolgt und niemand durchsetzt, verliert faktisch ihre Bedeutung.