derogatorische Kraft
Derogatorische Kraft ist die Fähigkeit einer Norm, andere Normen aufzuheben oder ihnen im Kollisionsfall vorzugehen.
Sie bildet das Ordnungskriterium des Stufenbaus nach der derogatorischen Kraft: Verfassungsrecht steht über einfachem Gesetzesrecht, dieses über Verordnungen, diese über individuellen Akten wie Bescheiden und Urteilen.
Aus dieser Rangordnung folgt, dass eine ranghöhere Norm eine rangniedrigere derogieren kann, umgekehrt aber nicht. Eine gesetzwidrige Verordnung setzt das Gesetz nicht außer Kraft, sondern ist selbst anfechtbar. Neben diesem Stufenbau steht jener nach der rechtlichen Bedingtheit, der die Erzeugungszusammenhänge abbildet, beide fallen häufig, aber nicht notwendig zusammen.
Ergänzt wird die Rangordnung durch das Unionsrecht, das im Anwendungsbereich Vorrang genießt und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet lässt, ohne es förmlich aufzuheben, ein Unterschied, der in der Praxis oft übersehen wird: Anwendungsvorrang ist nicht Derogation.