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Recht & Verfahren

Delegationszusammenhang

Auch: Stufenbau der Rechtsordnung

Der Delegationszusammenhang bezeichnet die Kette von Ermächtigungen, über die jede Norm einer Rechtsordnung auf eine höherrangige zurückgeführt werden kann, vom Bescheid über das Gesetz bis zur Verfassung.

Er ist das Ordnungsprinzip des Stufenbaus der Rechtsordnung, wie ihn Adolf Julius Merkl und Hans Kelsen entwickelt haben, und beantwortet die Frage, warum eine Norm gilt: weil sie von einer Norm gedeckt ist, die ihrerseits gedeckt ist. Am Ende dieser Kette steht in der Reinen Rechtslehre die Grundnorm als gedankliche Voraussetzung der Geltung des gesamten Systems.

Praktisch übersetzt sich der Zusammenhang in die Prüfungsordnung des österreichischen Rechtsschutzes: Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Verordnungen auf ihre Gesetzmäßigkeit, die Verwaltungsgerichte prüfen Bescheide auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Neben dem Stufenbau nach der rechtlichen Bedingtheit steht jener nach der derogatorischen Kraft, der danach ordnet, welche Norm eine andere aufheben kann.