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Recht & Verfahren

Nationales Recht

Nationales Recht ist das von einem Staat für sein Gebiet gesetzte Recht, in Österreich also Bundesverfassung, Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen und die daraus erzeugten individuellen Akte.

Ihm stehen zwei weitere Rechtsordnungen gegenüber, mit denen es verschränkt ist. Das Unionsrecht gilt teils unmittelbar und genießt im Kollisionsfall Anwendungsvorrang, ohne die nationale Norm aufzuheben. Richtlinien binden hinsichtlich des Ziels und sind umzusetzen.

Das Völkerrecht wirkt innerstaatlich, soweit es übernommen wurde. Allgemein anerkannte Regeln gelten als Bestandteil des Bundesrechts, Staatsverträge werden je nach Beschlussfassung unmittelbar anwendbar oder bedürfen der Erfüllung durch Gesetz (Art 9, 50 B-VG).

Innerhalb des nationalen Rechts gilt der Stufenbau mit dem Vorrang der Verfassung, gesichert durch die Normenkontrolle des Verfassungsgerichtshofs. Für die Rechtsanwendung folgt daraus die Prüfungsfolge, zunächst die einschlägige Norm zu bestimmen und dann zu klären, ob sie unionsrechtskonform ausgelegt werden kann oder unangewendet zu bleiben hat.