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Recht & Verfahren

Grundnorm

Die Grundnorm ist ein Begriff der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens und bezeichnet die vorausgesetzte Norm, aus der die Geltung einer gesamten Rechtsordnung abgeleitet wird.

Sie beantwortet die Frage, warum Recht überhaupt gilt, ohne dabei auf ein Sein zurückzugreifen: Weil aus bloßen Tatsachen kein Sollen folgt, kann die Geltung der Verfassung nicht aus der Macht ihrer Urheber abgeleitet werden, sondern nur aus einer weiteren Norm. Diese ist die gedanklich vorausgesetzte Grundnorm, die anordnet, dass man sich so verhalten soll, wie es die historisch erste Verfassung bestimmt.

Sie ist damit keine gesetzte Norm, sondern eine Denkvoraussetzung, die den Delegationszusammenhang der Rechtsordnung nach oben abschließt. Kritik entzündete sich vor allem daran, dass sie letztlich an die Wirksamkeit der Ordnung anknüpft und damit einen Rest von Faktizität enthält.

Für die österreichische Rechtsdogmatik ist der Begriff vor allem als theoretischer Hintergrund des Stufenbaus bedeutsam, den die Bundesverfassung mit ihren Prüfungs- und Aufhebungsmechanismen praktisch abbildet.