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Recht & Verfahren

Rechtskraftbestätigung

Die Rechtskraftbestätigung ist der gerichtliche Vermerk, dass eine Entscheidung rechtskräftig und gegebenenfalls vollstreckbar ist. Sie wird auf Antrag auf der Ausfertigung angebracht und bestätigt, dass gegen die Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel mehr offensteht.

Ihre Bedeutung liegt in der Verwertbarkeit: Für die Exekution ist ein Exekutionstitel samt Bestätigung der Vollstreckbarkeit erforderlich. Ebenso verlangen Behörden, Register und Vertragspartner regelmäßig den Nachweis der Rechtskraft, etwa im Grundbuchsverfahren oder bei der Änderung von Personenstandsdaten nach einer Scheidung.

Wird die Bestätigung zu Unrecht erteilt, etwa weil ein Rechtsmittel offen war, ist sie auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wodurch eine darauf gestützte Exekution ihre Grundlage verliert.