Europäischer Vollstreckungstitel
Der Europäische Vollstreckungstitel ist eine Bestätigung, mit der eine Entscheidung über eine unbestrittene Forderung im Ursprungsstaat für die Vollstreckung in anderen Mitgliedstaaten aufbereitet wird. Grundlage ist eine unmittelbar anwendbare Verordnung.
Unbestritten ist eine Forderung insbesondere, wenn der Schuldner sie im Verfahren anerkannt hat, ihr nicht widersprochen hat oder zur Verhandlung nicht erschienen ist.
Wird die Entscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, kann sie in den anderen Mitgliedstaaten unmittelbar vollstreckt werden, ohne dass dort eine Vollstreckbarerklärung erforderlich wäre. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Mindestvorschriften über die Zustellung und die Unterrichtung des Schuldners im Ursprungsverfahren.
Seine praktische Bedeutung hat sich verringert, seit die europäische Zuständigkeitsverordnung die Vollstreckbarerklärung generell abgeschafft hat. Er bleibt aber für bestimmte Konstellationen und für notarielle Urkunden sowie gerichtliche Vergleiche von Interesse.