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Recht & Verfahren

Rechtshilfe

Rechtshilfe ist die Unterstützung, die Gerichte und Behörden einander bei Amtshandlungen leisten. Innerstaatlich betrifft sie Handlungen, die außerhalb des eigenen Sprengels vorzunehmen sind, etwa die Vernehmung eines Zeugen durch das Gericht seines Wohnorts.

Bedeutsamer ist die internationale Rechtshilfe. In Zivilsachen erleichtern unionsrechtliche Verordnungen die grenzüberschreitende Zustellung und Beweisaufnahme, die unmittelbar zwischen den Gerichten erfolgen kann. Gegenüber Drittstaaten gelten Haager Übereinkommen und bilaterale Verträge.

In Strafsachen umfasst die Rechtshilfe Zustellungen, Vernehmungen, Durchsuchungen und die Übermittlung von Beweismitteln. Innerhalb der Union sind die Instrumente der gegenseitigen Anerkennung an ihre Stelle getreten, insbesondere die Europäische Ermittlungsanordnung.

Grenzen bestehen dort, wo die erbetene Handlung mit Grundwertungen der eigenen Rechtsordnung unvereinbar wäre. Von der Rechtshilfe zu unterscheiden ist die Auslieferung, die die Übergabe von Personen betrifft.