lex fori
Lex fori bezeichnet das Recht des angerufenen Gerichts.
Ihre wichtigste Funktion liegt im Verfahrensrecht: Unabhängig davon, welches materielle Recht auf einen Sachverhalt anzuwenden ist, richtet sich der Ablauf des Verfahrens stets nach dem Recht des Staates, in dem verhandelt wird. Ein österreichisches Gericht wendet also die österreichische Zivilprozessordnung an, auch wenn es in der Sache italienisches Kaufrecht anzuwenden hat.
Welches materielle Recht maßgeblich ist, entscheidet demgegenüber das internationale Privatrecht mit seinen Anknüpfungsregeln, in weiten Teilen unionsrechtlich vereinheitlicht durch die Rom-Verordnungen. Ausländisches Recht ist dabei von Amts wegen zu ermitteln und so anzuwenden, wie es im Ursprungsstaat angewendet wird (§§ 3 f IPRG).
Ausnahmsweise setzt sich die lex fori auch materiell durch, nämlich über Eingriffsnormen, die ohne Rücksicht auf das anwendbare Recht gelten, und über den ordre public, der die Anwendung ausländischen Rechts ausschließt, wenn sie mit Grundwertungen der inländischen Rechtsordnung unvereinbar wäre.