Internationales Strafrecht
Internationales Strafrecht bezeichnet jene Regeln, die bestimmen, auf welche Taten mit Auslandsbezug das österreichische Strafrecht anwendbar ist.
Grundregel ist das Territorialitätsprinzip: Erfasst sind alle Taten, die im Inland begangen wurden, wobei es genügt, dass entweder die Handlung hier gesetzt wurde oder der Erfolg hier eingetreten ist (§ 62 StGB).
Ergänzend gelten weitere Anknüpfungen, nämlich das aktive Personalitätsprinzip für Taten österreichischer Staatsbürger im Ausland, das passive Personalitätsprinzip zum Schutz inländischer Opfer, der Schutz bestimmter inländischer Rechtsgüter unabhängig vom Tatort sowie das Weltrechtsprinzip für Delikte, deren Verfolgung im gemeinsamen Interesse der Staaten liegt, etwa Völkermord, Terrorismus oder Menschenhandel (§§ 63 ff StGB). Häufig ist zusätzlich verlangt, dass die Tat auch am Tatort strafbar ist.
Von diesem innerstaatlichen Anwendungsrecht zu trennen ist das Völkerstrafrecht, das unmittelbar völkerrechtliche Tatbestände enthält und vom Internationalen Strafgerichtshof durchgesetzt wird. Ebenfalls zu unterscheiden ist die internationale Rechtshilfe samt Auslieferung und Europäischem Haftbefehl.