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Recht & Verfahren

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Auch: RIS

Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist die vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank des österreichischen Rechts. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Enthalten sind das Bundesrecht in konsolidierter Fassung, das Landesrecht aller Bundesländer, Gemeinderecht, Erlässe, Entscheidungen der Höchstgerichte und weiterer Gerichte sowie Begutachtungsentwürfe und Materialien.

Seine besondere Bedeutung folgt aus der Kundmachung. Seit 2004 erfolgt die Verlautbarung des Bundesgesetzblatts ausschließlich elektronisch im Rechtsinformationssystem, weshalb die dortige Fassung authentisch ist und die frühere Papierausgabe abgelöst hat.

Die konsolidierten Fassungen sind demgegenüber eine Arbeitshilfe ohne authentischen Charakter. Maßgeblich bleibt das Bundesgesetzblatt, weshalb bei Zweifelsfragen und bei zeitraumbezogenen Prüfungen auf die Kundmachung zurückzugehen ist.

Zu jeder Bestimmung lassen sich Fassungen nach Zeitpunkt abrufen, was für die Beurteilung abgeschlossener Sachverhalte erforderlich ist.