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Kanzleialltag

Rechtsdienstleistungsplattform

Als Rechtsdienstleistungsplattformen werden digitale Angebote bezeichnet, über die Verbraucher Ansprüche geltend machen oder Rechtsdokumente erstellen: Portale für Fluggast- und Fahrgastrechte, für Entschädigungen bei Massenschäden, für Kündigungen sowie Generatoren für Verträge und einfache letztwillige Verfügungen.

Rechtlich zu unterscheiden sind zwei Modelle: die Abtretung, bei der die Plattform den Anspruch erwirbt und im eigenen Namen durchsetzt, und die Vermittlung an Rechtsanwälte.

Beim ersten Modell sind Erfolgsprovisionen zulässig, weil kein Rechtsanwalt beteiligt ist. Wird hingegen ein Rechtsanwalt tätig, bleibt die Vereinbarung eines Anteils am Erstrittenen verboten.

Zu prüfen sind ferner die Abgrenzung zur unbefugten Rechtsberatung, die Wirksamkeit der Abtretungskonstruktion sowie bei Dokumentengeneratoren die Frage, ob bloß Textbausteine bereitgestellt oder rechtliche Empfehlungen erteilt werden.