Winkelschreiber
Winkelschreiber ist die überkommene Bezeichnung für Personen, die ohne Berechtigung rechtsberatend oder rechtsvertretend tätig werden.
Die Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie die berufsmäßige Rechtsberatung sind den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, also Rechtsanwälten, Notaren und im Rahmen ihrer Befugnisse weiteren Berufsträgern wie Wirtschaftstreuhändern und Patentanwälten. Die unbefugte Ausübung ist als Winkelschreiberei verwaltungsstrafbar, erfasst ist die gewerbsmäßige Verfassung von Eingaben und die Vertretung ohne Berechtigung.
Zulässig bleiben die unentgeltliche Hilfe im Einzelfall, die Tätigkeit von Interessenvertretungen für ihre Mitglieder im gesetzlich vorgesehenen Rahmen sowie die Vertretung in Verfahren ohne Vertretungsvorbehalt.
Praktisch bedeutsam ist die Abgrenzung bei digitalen Angeboten. Automatisierte Vertragsgeneratoren und Rechtsauskunftsdienste bewegen sich je nach Ausgestaltung an der Grenze zur unbefugten Rechtsberatung.