Access to Justice
Access to Justice bezeichnet den tatsächlichen Zugang zum Recht, also die Möglichkeit, Ansprüche auch dann durchzusetzen, wenn Kosten, Komplexität oder Streitwert dem entgegenstehen.
Rechtlich abgesichert ist er durch das Recht auf ein faires Verfahren und durch die Verfahrenshilfe, die Personen, die die Kosten ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts nicht tragen können, von Gebühren befreit und einen Rechtsanwalt beistellt.
Technologische Angebote setzen bei der Lücke darunter an: bei Ansprüchen, die zwar bestehen, deren Durchsetzung sich aber wirtschaftlich nicht lohnt, etwa Fluggastrechte, Entschädigungen bei Verspätungen und Massenschäden.
Solche Portale arbeiten häufig mit Erfolgsprovisionen. Das ist zulässig, solange kein Rechtsanwalt beteiligt ist, für den die Vereinbarung eines Anteils am Erstrittenen verboten bleibt. Ergänzt wird der Zugang durch Verbandsklage und Abhilfeklage.