Rechtsbelehrung
Die Rechtsbelehrung ist die Aufklärung eines Beteiligten über seine Rechte und Pflichten im Verfahren.
Im Verwaltungsverfahren besteht eine Belehrungspflicht gegenüber nicht vertretenen Personen über die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen erforderlichen Schritte und über die Folgen einer Versäumung. Im Zivilverfahren entspricht dem die Manuduktionspflicht.
Ihre Grenze liegt in der Unparteilichkeit: Belehrt wird über das Verfahren, nicht über die materielle Rechtslage. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Im Strafverfahren sind die Belehrungen besonders ausgestaltet und schriftlich zu erteilen: Der Beschuldigte ist über den Tatvorwurf, sein Schweigerecht, das Recht auf Verteidiger und weitere Rechte zu informieren, Zeugen über Entschlagungsrechte. Unterbliebene Belehrungen können Beweisverwertungsverbote auslösen.