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Recht & Verfahren

Rechtsanwaltshaftung

Rechtsanwaltshaftung ist die Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts für Schäden, die er seinem Klienten durch fehlerhafte Beratung oder Vertretung zufügt. Maßstab ist die Sorgfalt eines Fachmanns: Wer sich zu einem Geschäft erbietet, dessen Ausübung besondere Kenntnisse erfordert, hat für deren Vorhandensein einzustehen (§ 1299 ABGB).

Typische Fallgruppen sind das Versäumen von Fristen, unzureichende Belehrung über Risiken und Erfolgsaussichten, mangelhafte Vertragsgestaltung, unterlassene Beweisanträge und Fehler in der Treuhandabwicklung.

Der Anwalt schuldet dabei kein bestimmtes Ergebnis, wohl aber den sichersten Weg. Bei mehreren gangbaren Vorgehensweisen ist über die Risiken aufzuklären und im Zweifel die risikoärmere zu wählen. Da es sich um eine vertragliche Haftung handelt, wird das Verschulden vermutet, und für Erfüllungsgehilfen wird nach dem strengeren Maßstab eingestanden.

Zur Absicherung der Klienten besteht eine berufsrechtliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestversicherungssumme (§ 21a RAO). Ihr Bestehen ist Voraussetzung der Berufsausübung.