Anderkonto
Ein Anderkonto ist ein Konto, das ein Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung führt, um ihm anvertraute Gelder von seinem eigenen Vermögen getrennt zu halten.
Kontoinhaber ist der Berufsträger, wirtschaftlich Berechtigter der Klient. Die Bank weiß aus der Kontobezeichnung, dass es sich um fremdes Geld handelt. Diese Trennung hat handfeste Wirkungen: Gläubiger des Rechtsanwalts können nicht auf das Guthaben greifen, und in seiner Insolvenz fällt es nicht in die Masse.
Verwendet wird das Konto vor allem bei Treuhandschaften, etwa bei Liegenschaftskäufen, wo der Kaufpreis erst nach grundbücherlicher Sicherung des Käufers an den Verkäufer freigegeben wird.
Für Rechtsanwälte ist die Abwicklung solcher Treuhandschaften standesrechtlich geregelt und über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammern abzuwickeln, das Kontrolle und Versicherungsschutz sicherstellt. Für Notare besteht ein vergleichbares System. Die Veruntreuung von Treuhandgeldern zählt zu den schwersten Berufsverfehlungen und ist zugleich gerichtlich strafbar (§ 133 StGB).