Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das Missstände in der öffentlichen Verwaltung prüft (Art 148a ff B-VG). Sie besteht aus drei Mitgliedern, die vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt werden.

Jedermann kann sich kostenlos und formfrei mit einer Beschwerde an sie wenden, sofern kein Rechtsmittel mehr offensteht oder die Behörde säumig ist. Die Volksanwaltschaft kann auch von Amts wegen prüfen.

Ihre Befugnisse sind auf Kontrolle und Empfehlung ausgerichtet. Sie kann Akteneinsicht und Auskunft verlangen, Missstände feststellen und Empfehlungen aussprechen, Bescheide aber nicht aufheben oder abändern. Sie ist damit kein Rechtsmittel, sondern eine ergänzende Kontrollinstanz. Über ihre Tätigkeit berichtet sie dem Nationalrat.

Hinzugekommen ist die Aufgabe als nationaler Präventionsmechanismus nach dem Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention. Kommissionen besuchen Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden oder Betreuung erhalten, und prüfen die Wahrung ihrer Rechte.