Gebietskörperschaft
Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit sich auf ein bestimmtes Gebiet und die dort ansässigen Personen erstreckt. In Österreich sind das Bund, Länder und Gemeinden.
Kennzeichnend sind die Gebietshoheit, die eigene Rechtspersönlichkeit mit Vermögens- und Prozessfähigkeit sowie die demokratische Legitimation durch gewählte Organe. Ihre Aufgaben und Finanzierung ergeben sich aus der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und dem Finanzausgleich.
Zu unterscheiden sind zwei Handlungsformen: die Hoheitsverwaltung mit Bescheid und Zwang, für die Amtshaftung besteht, und die Privatwirtschaftsverwaltung, bei der die Gebietskörperschaft wie ein Privater am Rechtsverkehr teilnimmt und nach Zivilrecht haftet.
Diese Unterscheidung entscheidet über Rechtsweg und Haftungsregime.