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Recht & Verfahren

Lobbyisten

Lobbyisten sind Personen, die im Auftrag Dritter Einfluss auf Entscheidungsträger in Gesetzgebung und Verwaltung nehmen. Geregelt ist die Tätigkeit im Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, das eine Registrierungspflicht vorsieht.

Unternehmen, die Lobbying für Dritte betreiben, sowie Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen, wobei Angaben zu Auftraggebern, Tätigkeitsbereichen und Umsätzen zu machen sind.

Vorgesehen sind ferner ein Verhaltenskodex, das Verbot der Erfolgsvergütung für bestimmte Tätigkeiten sowie Wechselbeschränkungen für ehemalige Funktionsträger.

Verstöße sind verwaltungsstrafbar und können zur Streichung aus dem Register führen, die ein Tätigkeitsverbot nach sich zieht. Ergänzend bestehen Regelungen über Parteienfinanzierung und Amtsdelikte.