Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Enteignung

Enteignung ist der hoheitliche Entzug oder die Beschränkung von Eigentum zugunsten eines öffentlichen Zwecks gegen Entschädigung.

Das Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt, Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig (Art 5 StGG, Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK): Erforderlich sind eine gesetzliche Grundlage, ein konkreter Bedarf im öffentlichen Interesse, die Eignung und Erforderlichkeit des Eingriffs, das Ziel darf also nicht durch ein gelinderes Mittel erreichbar sein, sowie die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn.

Eine allgemeine Enteignungsordnung besteht nicht. Die Ermächtigungen finden sich in Materiengesetzen, etwa für Eisenbahnen, Straßen, Leitungsrechte oder Wasserbauten, während das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz für viele Verfahren als Verfahrensgrundlage dient.

Entschieden wird durch Bescheid, der Gegenstand und Umfang festlegt und die Entschädigung bestimmt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann deren Neufestsetzung bei Gericht begehren, wodurch der Bescheid insoweit außer Kraft tritt.

Von der förmlichen Enteignung zu unterscheiden sind bloße Eigentumsbeschränkungen wie Bau- oder Naturschutzauflagen, die im Regelfall entschädigungslos hinzunehmen sind, sofern sie nicht faktisch einer Enteignung gleichkommen.