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Recht & Verfahren

ratio decidendi

Die ratio decidendi ist der tragende Grund einer Entscheidung, jener Rechtssatz, auf dem das Ergebnis beruht und ohne den es anders ausgefallen wäre. Ihr steht das obiter dictum gegenüber, eine beiläufige Äußerung des Gerichts zu einer Frage, die für den Fall nicht entscheidend war.

In Rechtsordnungen des Common Law hat die Unterscheidung unmittelbare Bedeutung, weil nur die ratio decidendi als Präjudiz bindet, während obiter dicta lediglich Überzeugungskraft entfalten.

In Österreich binden Entscheidungen zwar nur die Parteien und haben keine Gesetzeskraft (§ 12 ABGB), die Unterscheidung bleibt dennoch praktisch wichtig: Wer sich in einem Schriftsatz auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beruft, muss zeigen, dass der zitierte Satz die Entscheidung getragen hat und der Sachverhalt vergleichbar ist. Ein aus dem Zusammenhang gerissenes obiter dictum überzeugt nicht.

Ebenso beurteilt sich danach, ob eine erhebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist, was über die Zulässigkeit einer Revision mitentscheidet.