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Recht & Verfahren

Doktrinelle Interpretation

Doktrinelle Interpretation ist die Auslegung von Rechtsnormen durch die Rechtswissenschaft, also durch Kommentare, Lehrbücher, Monographien und Aufsätze.

Sie ist nicht verbindlich: Weder Gerichte noch Behörden sind an eine in der Lehre vertretene Auffassung gebunden, mag sie noch so einhellig sein. Ihre Wirkung liegt in der Überzeugungskraft der Argumente, und faktisch ist sie erheblich, weil Gerichte in ihren Entscheidungen regelmäßig auf Literaturmeinungen Bezug nehmen und die Lehre Streitfragen aufbereitet, bevor sie entschieden werden.

Ihr gegenüber stehen die authentische Interpretation, bei der der Gesetzgeber selbst durch Gesetz klarstellt, wie eine Bestimmung zu verstehen ist, und die dann allgemein verbindlich wirkt (§ 8 ABGB), sowie die judizielle Interpretation durch die Gerichte, deren Entscheidungen zwar nur die Parteien binden, über die ständige Rechtsprechung aber die Praxis prägen.

Für die Arbeit mit juristischer Literatur folgt daraus eine einfache Regel: Eine herrschende Lehre ist ein starkes Argument, aber kein Rechtssatz.