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Recht & Verfahren

Case Law

Auch: Fallrecht

Case Law ist Fallrecht: Recht, das aus den Entscheidungen der Gerichte selbst hervorgeht, statt aus einem vom Gesetzgeber gesetzten Normtext abgeleitet zu werden.

Prägend ist die Bindung an Präzedenzfälle. Nach dem Grundsatz stare decisis hat ein Gericht die tragenden Erwägungen früherer Entscheidungen übergeordneter Gerichte zu befolgen. Unterschieden wird dabei zwischen der ratio decidendi, dem tragenden Rechtssatz, der Bindungswirkung entfaltet, und dem obiter dictum, einer beiläufigen Bemerkung ohne solche Wirkung. Ein Gericht kann sich von einem Präjudiz lösen, indem es den Fall als wesentlich anders einordnet oder die frühere Entscheidung ausdrücklich aufgibt.

In Österreich gilt dieses System nicht: Entscheidungen binden nur die Parteien des jeweiligen Verfahrens und haben nicht die Kraft eines Gesetzes (§ 12 ABGB).

Faktisch ist die Wirkung der Judikatur dennoch erheblich. Die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs prägt die Praxis, und ein Abweichen von ihr eröffnet Rechtsmittel, weil die erhebliche Rechtsfrage darüber entscheidet, ob eine Revision zulässig ist. Wer mit englischsprachigen Quellen arbeitet, sollte den Unterschied im Blick behalten: Was dort Rechtsquelle ist, ist hier Auslegungsargument.