Ratenkauf
Ein Ratenkauf ist ein Kauf, bei dem der Preis in Teilbeträgen nach Übergabe der Ware zu entrichten ist.
Gegenüber Verbrauchern greifen mehrere Schutzbestimmungen. Wird die Zahlung über einen bestimmten Zeitraum gestundet und fällt ein Entgelt dafür an, liegt ein Verbraucherkreditvertrag vor, sodass Informationspflichten, Schriftform, Angabe des effektiven Jahreszinses und ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht gelten.
Ein vereinbarter Terminsverlust ist nur unter den engen Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes wirksam. Wird die Finanzierung von einem Dritten übernommen, kann der Verbraucher Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Kreditgeber entgegenhalten.
Üblich ist die Sicherung durch Eigentumsvorbehalt, wonach das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung übergeht. Vereinbart werden muss er vor oder bei Übergabe.