Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

drittfinanzierter Kauf

Auch: Verbundener Vertrag

Ein drittfinanzierter Kauf liegt vor, wenn der Kaufpreis nicht vom Käufer selbst aufgebracht, sondern durch einen Kredit finanziert wird, den ein Dritter, üblicherweise eine Bank, gewährt und direkt an den Verkäufer auszahlt.

Rechtlich bestehen zwei getrennte Verträge, der Kaufvertrag und der Kreditvertrag, weshalb Störungen im einen den anderen im Grundsatz unberührt lassen.

Für Verbraucher durchbricht das Gesetz diese Trennung bei verbundenen Verträgen: Sind Kauf und Kredit eine wirtschaftliche Einheit, etwa weil der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung des Kredits der Mitwirkung des Verkäufers bedient, kann der Verbraucher Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Kreditgeber entgegenhalten und die Rückzahlung verweigern, wenn die Ware nicht geliefert oder mangelhaft ist (§ 13 VKrG). Ebenso erstreckt sich ein Rücktritt vom Kaufvertrag auf den Kredit.

Ohne diese Regel trüge der Verbraucher das Risiko, den Kredit weiter bedienen zu müssen, obwohl er die Ware nie erhalten hat. Praktisch begegnet die Konstruktion beim Autokauf, bei Möbel- und Elektronikfinanzierungen sowie bei Leasingmodellen.