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Recht & Verfahren

Ranking (P2B-VO)

Ranking ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung die relative Hervorhebung der Angebote gewerblicher Nutzer oder die Relevanz, die Suchergebnissen zugemessen wird, dargestellt, organisiert oder kommuniziert durch den Anbieter eines Online-Vermittlungsdienstes oder einer Suchmaschine, unabhängig von den dafür verwendeten technischen Mitteln (VO (EU) 2019/1150).

Weil die Reihung darüber entscheidet, ob ein Angebot überhaupt wahrgenommen wird, ist sie für die betroffenen Unternehmen wirtschaftlich existenziell.

Die Verordnung verlangt deshalb Transparenz: In den Geschäftsbedingungen beziehungsweise für Suchmaschinen öffentlich zugänglich sind die wichtigsten Parameter und die Gründe für deren relative Gewichtung darzulegen, und zwar in leicht und öffentlich verfügbarer, klar verständlicher Formulierung. Offenzulegen ist auch, ob und wie sich eine unmittelbare oder mittelbare Vergütung auf die Platzierung auswirkt.

Nicht verlangt wird die Preisgabe von Algorithmen oder Geschäftsgeheimnissen. Die Erläuterung muss aber ausreichen, um die Funktionsweise nachvollziehen zu können. Verschärfend treten für benannte Torwächter die Selbstbevorzugungsverbote des Gesetzes über digitale Märkte hinzu.