Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Nutzer mit Unternehmenswebsite (P2B-VO)

Ein Nutzer mit Unternehmenswebsite ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung eine natürliche oder juristische Person, die über eine Online-Schnittstelle Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft handelt (VO (EU) 2019/1150).

Der Unterschied zum gewerblichen Nutzer liegt im Fehlen eines Vertragsverhältnisses: Wer über eine Suchmaschine gefunden wird, hat mit deren Betreiber nichts vereinbart, er wird gelistet, ohne Kunde zu sein.

Genau darauf ist der Schutz zugeschnitten: Anbieter von Online-Suchmaschinen treffen deshalb nicht die vollen Pflichten zu Geschäftsbedingungen und Beschwerdemanagement, wohl aber die Transparenzpflichten zum Ranking. Die wichtigsten Parameter der Reihung sind öffentlich zugänglich zu machen und aktuell zu halten, ebenso ob und wie eine Vergütung die Platzierung beeinflussen kann.

Hinzu kommt eine Auskunftspflicht bei Auslistungen: Wird eine Website nach einer Meldung Dritter aus dem Index genommen, ist dem Betreiber auf Verlangen der Inhalt dieser Meldung zugänglich zu machen.