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Recht & Verfahren

Online-Suchmaschine (P2B-VO)

Eine Online-Suchmaschine ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung ein digitaler Dienst, der es Nutzern ermöglicht, in Form eines Stichworts, einer Spracheingabe, einer Wortgruppe oder einer anderen Eingabe Suchen zu im Prinzip allen Websites oder allen Websites in einer bestimmten Sprache durchzuführen, und der Ergebnisse in einem beliebigen Format ausgibt (VO (EU) 2019/1150).

Entscheidend ist die Breite: Erfasst sind allgemeine Suchdienste, nicht die interne Suchfunktion einer einzelnen Website oder eines Marktplatzes.

An diese Einordnung knüpfen die Pflichten gegenüber Nutzern mit Unternehmenswebsite an, nämlich die Offenlegung der wichtigsten Ranking-Parameter in leicht verständlicher Formulierung, die Angabe, ob und wie Vergütung die Platzierung beeinflussen kann, sowie die Auskunft über Meldungen Dritter, die zur Auslistung geführt haben.

Der Begriff findet sich mit im Wesentlichen gleichem Inhalt auch im Gesetz über digitale Dienste und im Gesetz über digitale Märkte, wo er jeweils andere Rechtsfolgen auslöst.