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Recht & Verfahren

Qualifizierte Mehrheit

Eine qualifizierte Mehrheit ist eine Mehrheit, die über die einfache hinausgeht. Sie verlangt einen bestimmten Bruchteil der Stimmen, häufig zwei Drittel oder drei Viertel, teils verbunden mit Anwesenheitserfordernissen. Vorgesehen ist sie dort, wo Entscheidungen besonderes Gewicht haben.

Im Verfassungsrecht bedürfen Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen der Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Art 44 B-VG). Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ist zusätzlich einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Im Gesellschaftsrecht sind Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umgründungen und die Auflösung qualifiziert zu beschließen. Im Wohnungseigentum gelten für außerordentliche Maßnahmen erhöhte Anforderungen.

Im Unionsrecht bezeichnet die qualifizierte Mehrheit im Rat ein eigenes System der doppelten Mehrheit, das eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und zugleich einen Anteil an der Unionsbevölkerung verlangt.