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Recht & Verfahren

Publizitätsprinzip

Das Publizitätsprinzip verlangt, dass Rechtsverhältnisse nach außen erkennbar sind. Es dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.

Im Sachenrecht äußert es sich darin, dass dingliche Rechte einen erkennbaren Übertragungsakt erfordern: bei beweglichen Sachen die Übergabe, bei Liegenschaften die Einverleibung im Grundbuch. Daran knüpft der Vertrauensschutz an: Wer im Vertrauen auf den Buchstand erwirbt, wird geschützt.

Im Unternehmensrecht wirkt es über das Firmenbuch: Was eingetragen und bekanntgemacht ist, muss ein Dritter gegen sich gelten lassen, und auf eine unrichtige Eintragung darf er sich verlassen. Die negative Publizität schützt zudem davor, dass ihm nicht eingetragene Tatsachen entgegengehalten werden.

Verwandte Ausprägungen bestehen bei der Pfändungsmarke und bei Registern des gewerblichen Rechtsschutzes.