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Recht & Verfahren

Qualifikation (Internationales Privatrecht)

Qualifikation bezeichnet im internationalen Privatrecht die Einordnung eines Sachverhalts unter einen Anknüpfungsgegenstand, also die Vorfrage, welcher Kategorie ein Rechtsverhältnis zuzurechnen ist, damit die passende Kollisionsnorm gefunden werden kann.

Ob etwa die Frage der Formgültigkeit eines Testaments dem Erbstatut oder dem Formstatut zugeordnet wird, ob Ansprüche aus vorvertraglicher Haftung als vertraglich oder als deliktisch gelten, ob die Verjährung zum materiellen oder zum Verfahrensrecht zählt, entscheidet über das anwendbare Recht. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die beteiligten Rechtsordnungen dieselbe Frage unterschiedlich einordnen können.

Vorherrschend ist die Qualifikation nach der lex fori, also nach den Begriffen des Rechts des angerufenen Gerichts, wobei ausländische Institute funktional zu betrachten sind. Maßgeblich ist, welche Aufgabe eine Rechtsfigur erfüllt, nicht wie sie benannt ist.

Bei vereinheitlichtem Kollisionsrecht, etwa den Rom-Verordnungen, ist autonom und unionsweit einheitlich zu qualifizieren, weshalb die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs maßgeblich ist.