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Recht & Verfahren

Eintragung

Eintragung bezeichnet die Aufnahme einer Angabe in ein öffentliches Register. Ihre Wirkung ist unterschiedlich und für jedes Register eigens zu bestimmen.

Konstitutiv wirkt sie dort, wo das Recht erst mit ihr entsteht: bei dinglichen Rechten an Liegenschaften, bei der Entstehung von Kapitalgesellschaften und bei Verschmelzungen. Deklarativ wirkt sie, wo sie einen bereits bestehenden Zustand nur dokumentiert, etwa bei der Eintragung eines Einzelunternehmers oder bei der Anmeldebescheinigung.

An die Eintragung knüpft ferner der Vertrauensschutz an: Wer im Vertrauen auf den Registerstand erwirbt, wird geschützt, und was eingetragen und bekanntgemacht ist, muss ein Dritter gegen sich gelten lassen.

Im Grundbuch werden drei Eintragungsarten unterschieden: Einverleibung, Vormerkung und Anmerkung.