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Recht & Verfahren

Protokoll

Ein Protokoll ist die schriftliche Festhaltung eines Vorgangs. Im gerichtlichen Verfahren ist über jede Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, das Ort, Zeit, Beteiligte, Anträge, den Verlauf der Beweisaufnahme und die Entscheidungen festhält.

Es dient dem Nachweis dessen, was vorgekommen ist, und begründet als öffentliche Urkunde vollen Beweis über den beurkundeten Vorgang. Aufgezeichnet werden kann mit Schallträger, wobei eine Übertragung in Vollschrift auf Antrag oder bei Bedarf erfolgt.

Einwendungen gegen die Richtigkeit sind unverzüglich zu erheben und selbst zu protokollieren. Berichtigungen sind auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmen.

Im Verwaltungsverfahren entspricht dem die Niederschrift, mit der auch mündliche Anbringen aufgenommen werden. In Kollegialorganen dokumentiert das Protokoll die Beschlussfassung.