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Recht & Verfahren

Prozessbegleitung

Prozessbegleitung ist die Unterstützung von Opfern bestimmter Straftaten während des Strafverfahrens und in damit zusammenhängenden Zivilverfahren.

Sie gliedert sich in zwei Teile: die psychosoziale Begleitung durch geschulte Fachkräfte, die auf die Vernehmung vorbereitet, emotional stabilisiert und zu Terminen begleitet, sowie die juristische Begleitung durch einen Rechtsanwalt, der die Opferrechte wahrnimmt und Ansprüche geltend macht (§ 66b StPO).

Anspruch darauf haben insbesondere Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung und Sexualdelikten sowie Angehörige getöteter Personen. Für sie ist die Begleitung kostenlos, weil sie vom Bund finanziert und über beauftragte Opferschutzeinrichtungen abgewickelt wird. Der Anspruch besteht, soweit die Begleitung zur Wahrung der Rechte erforderlich ist.

Sie steht neben weiteren Opferrechten wie der schonenden Vernehmung, dem Ausschluss der Öffentlichkeit und dem Anschluss als Privatbeteiligter. Für Kanzleien ist die Prozessbegleitung ein eigenes Tätigkeitsfeld mit besonderen Anforderungen an Kommunikation und Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen.